Mitgliederversammlung des Bundes der Freien Waldorfschulen – oder – Eine Lektion in Sachen „Demokratie“

Im März 2019 sollte in Dortmund über Anträge der drei Hochschulen des Bundes der Freien Waldorfschulen in Stuttgart, Mannheim und Witten abgestimmt werden. Es ging um Geld – um viel Geld. Es ging um Prinzipien und um Emotionen.

Fangen wir mit den Emotionen an: die in den Landesarbeitsgemeinschaften Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg zusammengeschlossenen Schulen kommen in besonderer Weise in den Genuss zahlreicher Absolventen der in ihren Bundesländern ansässigen Hochschulen mit grundständiger Waldorflehrer-Ausbildung. Die übrigen Schulen haben in ihren Reihen primär Pädagogen mit post-gradualer Zusatzausbildung von einem kleinen Waldorlehrerseminar in Berlin, Hamburg, Kassel, Kiel, München oder Nürnberg. „Post-gradual“ bedeutet, dass die Pädagogen an staatlichen Hochschulen ein Diplom oder einen Master erwerben, bevor sie an einem Waldorflehrer-Seminar eine Zusatzausbildung durchlaufen.

Es liegt auf der Hand, dass ein Studienplatz für eine grundständige Waldorflehrer-Ausbildung ein Vielfaches von dem eines post-gradualen Studiums kostet. Und so ist nachvollziehbar, weshalb sich Schulen außerhalb von Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg benachteiligt fühlen und sehr genau hinschauen, wenn zusätzliches Geld in die drei Hochschulen in Stuttgart, Mannheim und Witten fließen sollen.

Dann sind da die Prinzipien: 2015 wurde für die folgenden fünf Jahre eine „Rahmenplanung Lehrerbildung“ für die Finanzierung der drei Hochschulen und ihrer angeschlossenen Seminare verabschiedet. Warum sollte man sich also jetzt, ein Jahr vor Ablauf des Rahmenplans, schon mit einer Erhöhung der Zuschüsse befassen?

Warum? Weil die drei Hochschulen bereits im März 2017 entsprechende Anträge gestellt hatten und daraufhin eine achtköpfige Delegation, der s.g. 33er-Kreis, Drittmittel in Höhe von € 1 Mio jährlich beschaffen wollte. Dieser 33er-Kreis musste allerdings im Mai 2018 der Bundeskonferenz berichten, dass es ihm „trotz Zusagen und Einwerbung von beträchtlichen (…) Mitteln“ nicht gelungen sei, die notwendigen Mittel zu beschaffen.

Zurück auf Anfang. Gehe nicht über Los, ziehe nicht € 1 Mio ein.

Nun wurden die Räte beauftragt, sich mit den Haushalten der Hochschulen zu befassen und im März 2019 der Mitgliederversammlung einen Vorschlag zu unterbreiten. Geraten wurde uns das Festhalten an der Rahmenplanung von 2015. Im Frühjahr 2020 soll die Mitgliederversammlung einen neuen Rahmenplan verabschieden.

Dagegen standen die erneuten Anträge auf zusätzliche Mittel aus Witten und Mannheim. Stuttgart zog vor Beginn der Mitgliederversammlung seinen Antrag zurück, unterstützte aber die beiden anderen Hochschulen.

Jetzt oblag es der Mitgliederversammlung, weise zu entscheiden. Wer hatte recht? Die Räte oder die Hochschulen? Es entwickelte sich eine hitzige Debatte, wobei sich sehr schnell zwei Lager bildeten: Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg auf der einen Seite und die übrigen Landesarbeitsgemeinschaften auf der anderen. Mit dieser angespannten Stimmung ging um 21 Uhr der erste Tag der Mitgliederversammlung zu Ende.

Ich würde hier nicht so lang und breit darüber berichten, wenn ich nicht am nächsten Morgen von der Weisheit der Mitgliederversammlung überwältigt gewesen wäre. Sehr schnell erkannten die Teilnehmer, dass die von ihnen beauftragen Räte das Thema vollumfänglich durchdrungen haben müssen, während die Sympathie für oder Antipathie gegen die Anträge der Hochschulen rein emotional begründet waren. Bauch oder Verstand? Herz oder Kopf?

Hätte die Mitgliederversammlung in dieser Situation über die Anträge abgestimmt, hätte es einen Verlierer und einen Gewinner gegeben. Wir hätten Herz oder Kopf, Bauch oder Verstand geopfert, nur weil wir abstimmen sollten. Und wer kann sich das schon leisten?

So waren wir alle am Ende erleichtert, als die beiden Hochschulen ihre Anträge zurückzogen und die Räte und die Mitgliederversammlung versicherten, ihnen bei etwaigen finanziellen Problemen mit Rat und Tat zur Seite zu stehen. 

Ein Sprecher der Hochschulen sagte, dass die Räte und Hochschulen weiter miteinander reden müssen, um schließlich zu einem gemeinsamen Antrag zu kommen, hinter den sich wahrscheinlich 90 % der Mitgliederversammlung stellen kann.

Ich würde mir wünschen, dass wir im Alltag ähnlich weise handeln – dass wir miteinander reden, um einander besser zu verstehen, anstatt mit dem Kopf durch die Wand zu wollen und einen Gewinner und einen Verlierer zu provozieren.

Jürgen Beckmerhagen

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