Corona-Schulinformation

Auf Folgendes weist das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur hin:

  • Ab 3. März 2022 entfallen grundsätzlich alle Einschränkungen des Unterrichts und des Schullebens mit Ausnahme der Masken- und Testpflicht. Damit entfällt insbesondere die sog. Kohortenregelung für Grundschulen und Förderzentren. Dies gilt entsprechend für das schulische Ganztags- und Betreuungsangebot.
  • Die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung bleibt vorerst in der jetzigen Form bestehen. Auf die Ausnahmeregelungen in der Schulen-Coronaverordnung weise ich hin. Keine Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung besteht weiterhin für Schülerinnen und Schüler in der Mensa und vergleichbaren Speiseräumen, wenn ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen eingehalten wird.
  • Ab 21. März 2022 entfällt die Testpflicht. Schülerinnen und Schüler sowie an Schulen tätige Personen können sich allerdings zunächst noch zweimal die Woche freiwillig zuhause testen. Hierfür werden Tests bereitgestellt.
  • Voraussichtlich ab dem 2. April 2022 soll es auch in Schulen keine Pflicht mehr zum Tragen einer Maske geben.

Bitte beachten Sie auch die Hinweise und Erläuterungen im Hygieneleitfaden.