Corona-Virus – Rückkehrende aus Risikogebieten

Das Gesundheitsministerium hat am 9. März verfügt, dass Personen, die sich in den vergangenen 14 Tagen in einem Risikogebiet oder in einem besonders betroffenen Gebiet (nach der aktuellen Festlegung durch das Robert-Koch-Institut) aufgehalten haben, für die Dauer von 14 Tagen seit ihrer Rückkehr aus dem Risikogebiet oder dem betroffenen Gebiet keine Schulen und Hochschulen betreten dürfen. Für Lehrkräfte bedeutet dies insbesondere, dass hiermit alle Dienstreisegenehmigungen in Risikogebiete zurückgenommen sind. Schulwanderfahrten oder Schüleraustausche in Risikogebiete können also nicht mehr stattfinden.

Zusätzlich empfiehlt das Bildungsministerium, Fahrten in Regionen, die an Risikogebiete angrenzen, abzusagen. Es ist in der derzeitigen sehr dynamischen Lage davon auszugehen, dass sich die Liste der Risikogebiete erweitern wird.

Schulleitungen müssen ihr örtliches Gesundheitsamt sowie die Schulaufsicht darüber informieren, wenn in den vergangenen 14 Tagen Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte von Schulwanderfahrten aus Risikogebieten zurückgekehrt sind.

Internationale Risikogebiete (Stand 15.3.2020)

  • Italien
  • Iran
  • In China: Provinz Hubei (inkl. Stadt Wuhan) 
  • In Südkorea: Provinz Gyeongsangbuk-do (Nord-Gyeongsang)
  • In Frankreich: Region Grand Est (diese Region enthält Elsass, Lothringen und Champagne-Ardenne)
  • In Österreich: Bundesland Tirol
  • In Spanien: Madrid
  • In USA: Bundesstaaten Kalifornien, Washington und New York

Besonders betroffene Gebiete in Deutschland

  • Landkreis Heinsberg (Nordrhein-Westfalen)

Stand: 11. März 2020, 10:00 Uhr
Hier finden Sie die aktuelle Liste der Risikogebiete

Jürgen Beckmerhagen

Bild: „Influenza virus“ by Sanofi Pasteur is licensed under CC BY-NC-ND 2.0