Glaubhaftmachung zur MNB-Befreiung

Liebe Schulgemeinschaft,

für die Zeit ab dem 22.2.2021 wurde vom Bildungsministerium das verpflichtende Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung für alle angeordnet. Eine Befreiung von dieser Pflicht ist für Schülerinnen und Schüler dennoch weiterhin möglich.

Von dieser Möglichkeit wurde und wird auch an unserer Schule Gebrauch gemacht, in einigen Klassen so zahlreich, dass andere darin eine steigende Gesundheitsgefährdung für alle sehen und sich Hilfe suchend an den Kreis Steinburg gewendet haben. In einer Stellungnahme haben wir glaubhaft machen können, dass das Gesamtpaket unserer Hygiene- und sonstigen Maßnahmen – bisher – ausreichte, um dem Schutz der Gesundheit aller in genügendem Maße Rechnung zu tragen. Wie bereits berichtet, ändert sich dies, wenn mehr als 4 Kinder in einer Klasse maskenbefreit sind. Um auf diese Situation vorbereitet zu sein, haben wir uns u. a. mit den anderen Waldorfschulen Schleswig-Holsteins in Verbindung gesetzt. Wir danken an dieser Stelle für die gute Kooperation und Hilfsbereitschaft.

Deren Informationen sowie die aktuelle Rechts- und Infektionslage berücksichtigend haben wir nach sorgfältiger Abwägung aller Interessen in der Hygienekonferenz vom 17.03.21 bestätigt durch die Pädagogische Konferenz vom 19.03.2021 folgendes Vorgehen beschlossen:

Für alle Kinder, die keine Maske tragen können oder dürfen, müssen der Schule aussagekräftige fachärztliche Atteste vorgelegt werden. Das gilt auch rückwirkend für die derzeit vom Tragen des Mund-Nasen-Schutzes Befreiten.

Von bisher zwei Oberverwaltungsgerichten (NRW + Bayern) ist rechtskräftig entschieden worden, dass die Schulen durch die Atteste in die Lage versetzt werden müssen, beurteilen zu können, ob das Vorliegen eines Befreiungsgrundes hinreichend wahrscheinlich ist.

Vom Ministerium heißt es dazu:

Das ärztliche Attest muss, wie das auch in anderen Rechtsgebieten vorkommen kann, konkrete und nachvollziehbare Angaben zum Vorliegen eines Befreiungsgrundes enthalten. Floskelhafte Feststellungen reichen nicht aus, ebenso wenig im Internet erhältliche, vorausgefüllte Atteste „auf Bestellung“, ohne dass sich eine Ärztin oder ein Arzt mit der Patientin oder dem Patienten wirklich befasst hat. Es reicht nicht aus, dass eine Ärztin oder ein Arzt lediglich feststellt, dass eine Befreiung von der MNB-Pflicht besteht (wie zum Beispiel bei einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung oder bei einer Befreiung vom Sportunterricht).
Das liegt daran, dass die Schule auch die Grundrechtspositionen der anderen Schülerinnen und Schüler sowie des Lehrpersonals beachten muss. Die MNB-Pflicht dient schließlich ganz besonders auch dem Fremdschutz. Die Situation in den Schulen ist dabei auch kaum mit dem Besuch eines Friseurs oder des Einzelhandels vergleichbar. Die anderen Schülerinnen und Schüler und das Personal an den Schulen besuchen die Schule in der Regel nicht freiwillig, sondern sind dazu verpflichtet und müssen deshalb möglichst gut geschützt werden.
Schulen und Bildung haben im Hinblick auf vorsichtige Öffnungsschritte Priorität. Deswegen müssen hier auch die Hygieneregeln besonders sorgfältig eingehalten werden. Eine Befreiung von der MNB-Pflicht muss die Ausnahme und auf Fälle beschränkt bleiben, in denen ein Befreiungstatbestand wirklich vorliegt.

https://www.schleswig-holstein.de/DE/Schwerpunkte/Coronavirus/Schulen_Hochschulen/corona_maskenpflicht_schule.html

Ein noch zu bestimmendes Gremium der Schule wird diese neuen Atteste unter Wahrung des Datenschutzes und der Anonymität der Betroffenen mithilfe eines Arztes prüfen.

Danach wird die Schule dann o h n e den sachverständigen Arzt gegebenenfalls unter Hinzuziehung der jeweiligen Klassenkonferenz über die Befreiung entscheiden und das Ergebnis den antragstellenden Eltern mitteilen.

Wenn Sie als Eltern oder Erziehungsberechtigte mit dieser Prüfung nicht einverstanden sind, haben Sie auch die Möglichkeit, uns ein amtsärztliches Attest vorzulegen, das in jedem Falle akzeptiert wird.

Die erneuerten Atteste müssen der Schule bis zum ersten Schultag nach den Osterferien, Montag, dem 19.04.2021, vorgelegt werden. Über die Anerkennung erhalten Sie dann umgehend Bescheid.

Dieses Verfahren wird bereits von der Waldorfschule Lübeck praktiziert. Es ist zuvor mit dem Kieler Bildungsministerium und dem örtlichen Gesundheitsamt abgestimmt und bestätigt worden.

Liebe Eltern, wir hoffen sehr, dass diese veränderte Praxis sowohl dem besonderen Schutz Einzelner als auch dem Interesse aller an körperlicher Unversehrtheit sowie der Wahrung des Schulfriedens dient.

Wir wünschen Ihnen und Ihren Familien erholsame Ferien und hoffen sehr, danach gemeinsam mit frischer Kraft in die letzte Dekade dieses Schuljahres starten zu können.

Für das Kollegium, Susann Hansen