Maskenpflicht bis 30.11.2020 verlängert

Das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur teilte am 1.11.2020 u.a. mit:

Seit dem 31. Oktober 2020 gibt es neue Regelungen für die Schulen.

Maskenpflicht an Schulen
Wichtigster Punkt ist die Regelung der Maskenpflicht im Unterricht. Die bisherigen Regelungen zur Maskenpflicht in Schulen auf Verkehrsflächen werden fortgeführt. Weiterhin gilt, befristet bis zum 30. November, für alle Schülerinnen und Schüler ab Jahrgangsstufe 5 eine Maskenpflicht auch im Unterricht. Zusätzlich gilt in Landkreisen und kreisfreien Städten in Schleswig-Holstein ab einer Inzidenz von 50 Neuinfektionen auf 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner in sieben Tagen eine Maskenpflicht im Unterricht auch für Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 1 bis 4. Die Maskenpflicht betrifft den Schulhof, die Mensa, schulische Veranstaltungen außerhalb des Schulgeländes sowie den Schulweg zwischen Bus- oder Bahnhaltestelle und Schule. Ebenso sind – wie bislang schon – die Veranstaltungen im Bereich der schulischen Ganztagsangebote einbezogen.

Das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur gibt auf seiner Internetseite unter www.schleswig-holstein.de/maskenpflicht-schule die Kreise und kreisfreien Städte bekannt, in denen laut Feststellung des Robert Koch-Institutes eine Zahl an Neuinfektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 von 50 pro 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen (7-Tagesinzidenz) überschritten wird. Die Maskenpflicht für die Jahrgangsstufen 1 bis 4 im Unterricht gilt in diesen Landkreisen und kreisfreien Städten solange, bis die 7-Tagesinzidenz sechs Tage in Folge unterhalb von 50 Infektionen pro 100.000 Einwohner lag.

Sport- und Musikunterricht
Auch Sport- und Musikunterricht sei unter strengen Hygieneauflagen weiterhin möglich. Die entsprechenden Hinweise würden gerade überarbeitet und den Schulen zeitnah zur Verfügung gestellt. „Beim Schulsport zum Beispiel kommt es darauf an, dass mit Abstand und wann immer möglich im Freien Sport getrieben wird. Die Fachanforderungen für den Sportunterricht werden im Sport ausgesetzt, aber die Schülerinnen und Schüler bekommen Bewegungsangebote“, so Prien. Kontakt- und Mannschaftssportarten dürften nicht mehr stattfinden, „aber ich weiß, dass unsere Sportlehrer im Land viele tolle Wege finden, damit die Schülerinnen und Schüler sich in dieser schwierigen Zeit bewegen und austoben können“, betonte die Ministerin.

Klassenfahrten
Klassenfahrten dagegen sind gemäß der ab 2. November gültigen Landesverordnung derzeit nicht möglich.

Quelle: Coronavirus – Informationen für Schulen