Reisewarnungen beachten!

Der Leiter der Schulaufsicht beim Bildungsministerium teilte am Wochenende u.a. mit:

„Im Hinblick auf die am 5. Oktober 2020 beginnenden Herbstferien ist zu bedenken, dass bei geplanten Urlaubsreisen die Reisewarnungen des Auswärtigen Amtes zu beachten sind. Reisen Schülerinnen und Schüler an ein Urlaubsziel, das bereits bei Reiseantritt als Risikogebiet deklariert ist und können infolgedessen nach Rückkehr aufgrund von Infektionsschutzmaßnahmen die Schule nicht aufsuchen, so fehlen sie unentschuldigt. Eine Beurlaubung ist in diesen Fällen nicht möglich.“

Jürgen Beckmerhagen