Schulgeld-Bescheinigungen

In diesen Tagen versenden wir die Bescheinigungen über Beiträge an den Schul- und an den Förderverein.

In diesem Zusammenhang weisen wir in Anlehnung an den s.g. Freistellungsbescheid des Finanzamtes ausdrücklich darauf hin, dass Mitgliedsbeiträge, Schulgeldzahlungen und Betreuungsbeiträge an den Schulverein als Entgelte für eine Leistung der Schule betrachtet werden, sofern eigene Kinder oder Kinder naher Angehöriger dort untergebracht sind. In diesem Fall können in der Einkommenssteuererklärung 30 % des Schulgeldes UND des Mitgliedsbeitrags als Schulgeld bzw. als Sonderausgabe geltend gemacht werden. (Siehe auch § 10 Abs. 1 Nr. 9 EStG)

Die Bescheinigungen über die Mitgliedsbeitragszahlungen an den Schulverein folgen in Kürze.

Jürgen Beckmerhagen