Teilschließung der Schulen ab 14.12.2020 – Vorabinformation

Das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur des Landes Schleswig-Holstein teilte heute Morgen mit:

  1. In den allgemein bildenden Schulen und Förderzentren jeweils ab der Jahrgangsstufe 8 […] finden vom 14. bis zum 18.12.2020 kein (Präsenz-)Unterricht und keine sonstigen schulischen Veranstaltungen statt. Stattdessen ist in diesen Jahrgängen und an den berufsbildenden Schulen Distanzunterricht bis zum 18.12.2020 durchzuführen.
  2. Für diese Zeit bereits vorgesehene und nicht verschiebbare abschlussrelevante Prüfungen und Leistungsnachweise in den Jahrgangsstufen 8 – 13 sowie an den berufsbildenden Schulen können durchgeführt werden. Es ist jedoch immer zu prüfen, ob etwas davon entfallen oder verschoben werden kann. Sollte beides nach gründlicher Abwägung nicht möglich sein, kommen die betroffenen Schülerinnen und Schüler für den Zeitraum der Klassenarbeit bzw. der Prüfung in die Schule. Die Lehrkräfte informieren die Eltern, Schülerinnen und Schüler entsprechend. Vorabitur-Klausuren und andere (abschluss-)relevante Leistungsnachweise oder Prüfungen finden in jedem Fall statt.
  3. Für die Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 1-7 in den allgemein bildenden Schulen findet bis zum 18.12.2020 Präsenzunterricht statt. Die Schülerinnen und Schüler dieser Jahrgänge können allerdings in der Zeit vom 14.-18.12.2020 auf Wunsch der Eltern von der Präsenzpflicht beurlaubt werden. Ein Hin- und Herwechseln zwischen Präsenz- und Distanzlernen ist nicht möglich.
  4. Ab dem 11. Januar 2021 findet Präsenzunterricht an allen Schulen statt, sofern das Infektionsgeschehen dem nicht entgegensteht.

Alle Regelungen gelten auch für Schulen in freier Trägerschaft und für die Schulen der dänischen Minderheit.