Wie wir Atteste zur Befreiung von der Mund-Nasen-Bedeckung prüfen

Manchmal kommt es anders und zweitens als man denkt.

Nachdem es mehrere Beschwerden über die hohe Zahl maskenbefreiter Schüler:innen an unserer Schule gab, überprüfen wir seit den Osterferien erneut alle Atteste zur Befreiung vom Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung hinsichtlich ihrer Aussagekraft.

Entgegen unserer Ankündigung zur Glaubhaftmachung vom 24.3.2021 erkennen wir selbstverständlich auch ältere ärztliche Atteste vom approbierten Hausarzt an. Diese werden ausschließlich von zwei Mitarbeiter:innen der Schule, Frau Hansen und Herrn Beckmerhagen, hinsichtlich der formellen Anforderungen (konkret, nachvollziehbar) geprüft. Es muss ein kausaler Zusammenhang zwischen dem Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung und einer möglichen gesundheitlichen Beeinträchtigung attestiert sein. Hierbei gilt natürlich die Meinungsfreiheit des attestierenden Arztes.

Die Atteste müssen also nicht vom Facharzt ausgestellt sein und sie werden auch nicht einem externen Arzt vorgelegt. Ebenso werden die Atteste nicht von den Klassenlehrer:innen bzw. -betreuer:innen gesichtet.

Jürgen Beckmerhagen