Maskenpflicht

Es bleibt auch für die ersten zwei Wochen nach den Herbstferien (18. bis 30. Oktober) bei der Verpflichtung, eine Mund-Nasen-Bedeckung (MNB) in den Innenräumen der Schule zu tragen. Das gilt auch bei schulischen Veranstaltungen auf dem Gelände von Schule und bei schulischen Veranstaltungen außerhalb des Schulgeländes. Aber: Auf dem Schulhof und im Freien auf dem Gelände der Schule müssen die Schülerinnen und Schüler keine Mund-Nasen-Bedeckung mehr tragen.

Soweit der aktuelle Wortlaut auf der entsprechenden Webseite des Bildungsministeriums.

Das bedeutet auch, dass Eltern bei Betreten des Schulgeländes bis auf Weiteres eine Maske tragen müssen, da wir die Einhaltung der 3G-Regeln (Genesen, Geimpft, Getestet) nur bei unseren Mitarbeitern, Mitarbeiterinnen, Schülern und Schülerinnen gewährleisten können.

Jürgen Beckmerhagen