Pflicht zur Mund-Nasen-Bedeckung

Ab Montag, 24. August, gilt in allen Schulen in Schleswig-Holstein eine Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung. Das gilt auf den Laufwegen, in den Gemeinschaftsräumen, in der Pause und auf dem Schulhof, also überall dort, wo es zu kohortenübergreifenden Begegnungen kommen kann.

Von der Pflicht ausgenommen ist der Unterricht in der Kohorte im Klassenraum sowie der Außenbereich auf dem Schulhof, sofern hier Abstände sicher eingehalten werden können und die Schülerinnen und Schüler in ihrer Kohorte verbleiben.

Dies ist über die Corona-Verordnung des Landes Schleswig-Holstein geregelt. Unberührt davon bleibt die Möglichkeit, auch weiterhin während des Unterrichts auf freiwilliger Basis eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.

Corona-Infektionsfälle

In den ersten Wochen nach den Sommerferien sind an nur 25 von 951 Schulstandorten feste Schülergruppen vorsorglich zuhause geblieben, an etwa 15 Schulstandorten waren es gleichzeitig einzelne Schülergruppen. Das heißt: täglich hat an über 98 % der Schulstandorte normaler Unterricht für alle Schülerinnen und Schüler stattgefunden.

Verhalten im Corona-Verdachts- bzw. Infektionsfall

Im Corona-Verdachts- bzw. Infektionsfall gilt folgendes Regel: 

  • Wenn ein Mitglied der Schulgemeinschaft (Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auch des Schulträgers und weitere an Schule Beschäftigte) auf eine Covid-19-lnfektion getestet wird, soll dies der Schule gemeldet werden. Die Person bleibt bis zum Erhalt des Testergebnisses zu Hause. 
  • Läuft ein Testverfahren lediglich für eine dritte Person, die nicht zur Schulgemeinschaft gehört, zum Beispiel Geschwisterkinder, Elternteil, muss die Person, die zur Schulgemeinschaft gehört, nicht zu Hause bleiben, außer das zuständige Gesundheitsamt ordnet dies explizit an.
  • Ist ein Mitglied der Schulgemeinschaft hingegen positiv auf eine Covid-19-lnfektion getestet worden, so entscheidet das zuständige Gesundheitsamt über mögliche Einschränkungen des Schulbetriebs für einzelne Personen oder Personengruppen. Die Schulleitungen setzen die Anordnungen oder Empfehlungen des zuständigen Gesundheitsamts um.

Jürgen Beckmerhagen