Selbsttests
Die “britische” Virusvariante B.1.1.7., die sich zunehmend in Deutschland verbreitet und die Ursache der mittlerweile an Fahrt aufgenommenen 3. Welle ist, ist auch für Kinder und Jugendliche sehr ansteckend. Speziell Kinder stecken sich in diesem Fall selbst vermehrt an, da sie trotz ihres geringeren Lungenvolumens eine recht hohe Viruslast tragen können. Es gibt in der Ansteckungsrate von B.1.1.7. keine nennenswerten Unterschiede zwischen Erwachsenen und Kindern, deren Inzidenz alleine berechnet, also abgetrennt von der Virus-Wildform, aktuell einen Wert von 1,3 ergibt, trotz all der Einschränkungen! Bekanntlich ereignen sich ca. 40 % der Neuinfektionen vor den ersten Symptomenanzeichen Betroffener.
Vor diesem Hintergrund bietet das Land Schleswig-Holstein unseren Schülerinnen und Schülern einen freiwilligen Selbsttest an, um eine beginnende Erkrankung bei den Lehrern und den Schülern frühzeitigst zu erkennen, um die Schulöffnung möglichst bis Ostern zu halten und um die Abschlussprüfungen planmäßig durchführen zu können. Es handelt sich im Moment um den SARS-CoV-2 Rapid Antigen Test der Firma Roche. Hierbei entnimmt man sich selbst eine Probe durch Abstrich im vorderen Nasenbereich. Diese wird direkt vor Ort ausgewertet. Eine Anleitung finden Sie hier.
Selbsttests haben gegenüber den PCR-Tests eine höhere Fehlerrate. Daher soll nach jedem positiven Selbsttest immer ein PCR-Test zur Bestätigung durchgeführt werden.
Einverständnis- und Einwilligungserklärung zum freiwilligen Testen
Bei Kindern und Jugendlichen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres müssen Eltern eine Einverständniserklärung zur Durchführung des Selbsttests sowie eine Einwilligungserklärung zur Verarbeitung personenbezogener Daten unterzeichnen. Volljährige Schülerinnen und Schüler müssen nur die Einwilligungserklärung zur Datenverarbeitung unterzeichnen. Das entsprechende Formular mit den dazugehörigen Informationsunterlagen finden Sie hier.
Da die Teilnahme an den Selbsttests auf freiwilliger Basis erfolgt, ergeben sich aus der Nicht-Teilnahme von Schülerinnen und Schülern keine Konsequenzen.
Ab dem 22. März 2021 steht jeder Schülerin und jedem Schüler wöchentlich ein Corona-Selbsttest zur Verfügung. Den Schülerinnen und Schülern, die in den nächsten Wochen ihre Abschlüsse absolvieren, stehen vor jeder Prüfung jeweils ein Test zur Verfügung.
Schnelligkeit kommt vor Perfektion
Es gilt die Prinzip, dass Schnelligkeit Vorrang vor Perfektion hat. Der Selbsttest ist erhebt keineswegs den Anspruch eine professionellen PCR-Labortests. Potentielle Infektionen und Infektionsketten sollen nur schnellstmöglich erkannt und anschließend fachmännisch untersucht werden. Ein positiver Selbsttest muss immer durch einen PCR-Test bestätigt werden.
Ort und Zeit der Testung
Grundsätzlich entscheiden die Klassenlehrerinnen und Klassenbegleiter nach ihren Gegebenheiten über den Zeitpunkt der Testungen. Je früher in der Woche, um so besser.
Vorgabe für Hygiene und Infektionsschutz, symptomatische Personen
Die bisher geltenden Hygienemaßnahmen des Hygienekonzepts haben unabhängig vom Testergebnis auch weiterhin Bestand. Auch sind die Vorgaben der Schulen-CoronaVO in vollem Umfang zu beachten.
Dies gilt gleichermaßen für den weiterhin geltenden Schnupfenplan: Symptomatische Personen sollen gar nicht erst in die Schule kommen. Wenn Erkrankte (oder deren Eltern) den Verdacht haben, dass eine Coronaerkrankung vorliegen könnte, müssen diese Schülerinnen und Schüler zu Hause bleiben. Die Eltern bzw. die volljährigen Schülerinnen und Schüler nehmen Kontakt mit der Hausärztin/dem Hausarzt bzw. der Kinderärztin/dem Kinderarzt auf oder suchen ein Testzentrum auf.
Ein COVID-19-Verdachtsfall auf der Grundlage eines Selbsttests an einer Schule bedeutet seitens des Gesundheitsamts in der Regel nicht, dass eine Kohorte in Quarantäne geschickt oder die gesamte Schule geschlossen wird. Die Schülerinnen und Schüler mit negativem Testergebnis können weiterhin die Schule besuchen. Auch Schülerinnen und Schüler ohne Test dürfen weiterhin am Präsenzunterricht teilnehmen.
Bitte geben Sie Ihren Kindern die unterschriebene Einverständniserklärung zur Selbsttestung mittels PoC-Antigen-Test und unterschriebene Einwilligung zur Verarbeitung personenbezogener Daten zum nächsten (!) Schultag mit zur Schule, also am Montag oder Dienstag.
Jürgen Beckmerhagen